Entgelte
Aufgrund der §§ 96 Abs. 1 und 97 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 2003, 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) hat der Kreistag des Unstrut-Hainich-Kreises in seiner Sitzung vom 28.04.2021 die nachstehende Entgeltordnung beschlossen:
Auszug aus der Entgeltordnung (Stand 28.04.2021)
§ 3
Entgeltpflicht
(1) Die Entgeltpflicht für die Teilnahme am Unterricht tritt mit schriftlicher Bestätigung der Anmeldung zum Unterricht durch die Kreismusikschule ein.
(2) Die Entgeltpflicht für die Überlassung von Instrumenten und Zubehör entsteht mit Beginn des Monats der Überlassung und endet mit dem Ende des Monats der Abgabe. Die Einzelheiten werden in einem gesondert abzuschließenden Mietvertrag geregelt.
§ 4
Zahlungsweise
(1) Die Unterrichtsentgelte werden für die Zeit vom 01. August bis 31. Juli des darauffolgenden Jahres (12 Monate) unabhängig von den Ferienterminen als Jahresentgelt berechnet. Die Erhebung des Entgeltes erfolgt durch Rechnung.
(2) Bei Eintritt in die Kreismusikschule nach dem 01. August verringert sich das zu berechnende Entgelt um zwölftel Anteile bis zum Eintrittsmonat.
(3) Erfolgt ein Eintritt in die Kreismusikschule im laufenden Monat, berechnet sich das Entgelt entsprechend anteilig.
(4) Die Zahlung des Entgelts erfolgt in monatlichen Raten per Lastschrifteinzug oder Überweisung jeweils zum 15. des Monats. Die Fälligkeitstermine gelten unabhängig von den Ferienreglungen für das laufende Schuljahr.
(5) Bei Undurchführbarkeit der Abbuchung hat der Entgeltschuldner die entstehenden Kosten zu tragen.
(6) Grundsätzlich findet in den Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen kein Unterricht statt, ausgenommen Vereinbarungen im Einzelfall. Die Zahlung der Entgelte bleibt hiervon unberührt.
§ 6
Entgeltsätze
(1) Für die Anmeldung ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 10,00 €
zu zahlen, welches mit dem ersten Unterrichtsentgelt fällig wird.
(2) Die Unterrichtsentgelte betragen im Einzelnen pro Jahr:
Die Entgelte betragen im einzelnen pro Jahr:
1. In der Grundstufe (Unterricht im Klassenverband) |
|
---|---|
Musikalische Früherziehung (45 Min/ Woche) | 210 EUR |
Musikalische Grundausbildung (45 Min / Woche) | 210 EUR |
Musiklehre/Musiktheorie (45 Min. pro Woche) | 132 EUR |
2. In der Unter-, Mittel-und Oberstufe | |||
---|---|---|---|
45 Minuten | 30 Minuten | ||
Einzelunterricht | Kinder und Jugendliche | 648 Euro | 525 Euro |
Erwachsene | 864 Euro | 696 Euro | |
Einzelunterricht (45 Min. vierzehntägig) | Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 390 Euro | |
Erwachsene | 522 Euro | ||
Partnerunterricht - zwei Schüler | Kinder und Jugendliche | 420 Euro | |
Erwachsene | 564 Euro | ||
Gruppenunterricht - drei Schüler | Kinder und Jugendliche | 402 Euro | |
Erwachsene | 522 Euro | ||
Gruppenunterricht - vier Schüler | Kinder und Jugendliche | 324 Euro | |
Erwachsene | 435 Euro | ||
Ensembleunterricht | Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 102 Euro | |
Erwachsene | 132 Euro | ||
Ensembleunterricht als Zweitfach ist kostenfrei. |
(3) Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen Erwachsenenentgelt, soweit die Eltern kein Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. Der Anspruch auf Kindergeld ist jeweils für das aktuelle Schuljahr nachzuweisen.
(4) Für die Überlassung von Instrumenten und Zubehör werden Entgelte je Instrument, Zubehör und Jahr wie folgt erhoben:
Die Entgelte für die Instrumentenausleihe
Anschaffungswert | |
---|---|
bis 300,- € | 60 Euro |
bis 600,- € | 120 Euro |
bis 900,- € | 180 Euro |
über 900,- € | 216 Euro |
Einzelheiten werden in einem gesonderten Mietvertrag geregelt.
Diese Entgeltordnung tritt am 01.08.2021 in Kraft.
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Entgeltordnung
Entgeltordnung der Kreismusikschule „Johann Sebastian Bach“. 28.04.2021
Elternbrief
Juni 2014
Im April hat der Kreistag eine Entgeltanpassung für die Kreismusikschule J. S. Bach beschlossen.
Mit der Änderung wird der wirtschaftlichen Situation Rechnung getragen.
Geändert hat sich auch die Geschwister- bzw. Mehrfächerermäßigung. ( zukünftig 10% )
Die Sozialermäßigung wird wie bisher über „Bildung und Teilhabe“ geregelt. (Antrag über Sozialamt)
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Sehr geehrte Eltern,
es gibt viele politische Statements über die Bedeutung öffentlicher Musikschularbeit für ein gutes Miteinander in der Gesellschaft.
Ungeachtet dessen handelt es sich immer noch um ein „freiwilliges“ kulturpädagogisches Angebot der Träger. (Städte, Landkreise)
Ein Musikschulgesetz, wie in einigen anderen Bundesländern (z.B. Bayern, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt) ist in Thüringen, trotz mehrfacher Initiativen des Verbandes deutscher Musikschulen, leider noch nicht vorhanden!
Auch in der schwierigen finanziellen Situation des Unstrut-Hainich-Kreises, befinden sich die neuen Unterrichtsentgelte im bezahlbaren Rahmen.
Im Vergleich mit anderen kommunalen Musikschulen bewegen sie sich im mittleren Bereich.
Dass Ihre Kinder eine musikalische Ausbildung an der Kreismusikschule J. S. Bach erhalten, ist ein Vertrauensbeweis in die Einrichtung.
Es motiviert das Kollegium zur qualitativ bestmöglichen Arbeit!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Rangnick
Leiter der Kreismusikschule J. S .Bach
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